Der Zivilappellationshof erachtet den von Rechtsanwalt Koller für das erstinstanzliche Ungültigkeitsverfahren geltend gemachten Zeitaufwand von 37 Std. 40 Min. als angemessen. Für diesen Verfahrensteil ist Rechtsanwalt Koller mit CHF 19‘956.05 (Honorar: CHF 8‘663.35, Zuschlag von 114.08% aufgrund des Streitwerts: CHF 9‘883.15, zuzüglich 7.6% Mehrwertsteuer von CHF 1‘409.55), zu entschädigen.