cc) Mit Erbteilungsklage vom 7. August 2000 beantragten G.________, A.________, B.________ und C.________, der Nachlass des am 21. Februar 2000 verstorbenen F.________ sel. sei in Anwendung der Teilungsvorschriften gemäss Testament vom 14. September 1999 zu teilen (act. 1). Verbunden mit der Klageantwort reichten D.________ und E.________ am 15. Januar 2001 widerklageweise eine Ungültigkeits- und Herabsetzungsklage ein (act. 15). Nach erfolgtem Schriftenwechsel verfügte der Präsident des Zivilgerichts am 28. September 2001, das Verfahren werde vorerst auf die Frage der Gültigkeit des Testaments beschränkt.