Streitig war im vorliegenden Fall nicht der Teilungsanspruch an sich, sondern letztlich die Frage, wie der Nachlassanteil bzw. Pflichtteil der Beklagten zu bemessen ist und wem die landwirtschaftlichen Grundstücke zuzuweisen sind. Die Festsetzung des Pflichtteils setzt voraus, vorfrageweise eine Vielzahl von Begehren und Anträgen zu klären, Zuwendungen zu prüfen, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten getätigt hat und die der Ausgleichung oder Herabsetzung unterliegen. Im Verfahren vor Zivilgericht betrug der Streitwert gestützt auf die Rechtsbegehren CHF 2‘812‘449.50 und setzt sich wie folgt zusammen: