b) Mit Urteil vom 9. Mai 2011 hat die Vorinstanz die Gerichtsgebühr für das vorinstanzliche Verfahren mit Rücksicht auf den Streitwert und den getätigten Aufwand auf CHF 21‘500.- und die Auslagen auf CHF 8‘500.- festgesetzt. Im Berufungsverfahren sind Kosten im Zusammenhang mit der Expertise sowie der Abparzellierung entstanden, die gesamthaft CHF 10‘041.- betragen.