Die vorliegende Zivilrechtsstreitigkeit wurde unter dem Geltungsbereich der infolge Inkrafttretens der eidgenössischen Zivilprozessordnung aufgehobenen Tarife begonnen. Aktuell finden sich die einschlägigen Regeln in Art. 124 Justizgesetz (JG, SGF 130.1) und Art. 10 ff. Justizreglement (JR, SGF 103.11). Das Justizgesetz (Art. 170 lit. c und l JG) und das Justizreglement (Art. 81 lit. e JR) haben die bis zum 31.Dezember 2012 geltenden Regelungen aufgehoben und enthalten keine intertemporalrechtlichen Bestimmungen; die Festsetzung der Parteikosten folgt somit den zurzeit geltenden Regeln (Art. 96 ZPO).