Interessen am Rechtsstreit unterschiedlich waren: Für D.________ stand die Zuweisung der landwirtschaftlichen Grundstücke im Vordergrund, während E.________ nur, aber immerhin, seinen Pflichtteil beanspruchte; zu Recht, wie sich herausstellte. Nicht zuletzt handelt es sich um einen Familienstreit, der in unterschiedlicher Ausprägung seit Jahrzehnten schwelte und das Verfahren nicht erleichterte, indem nicht justiziable Elemente den Verfahrensgang beeinträchtigten. In Berücksichtigung dieser Elemente erachtet es der Zivilappellationhof als angemessen, die Prozesskosen wie folgt zu verteilen: A.________ 1/9, B.________ 3/18, C.________ 3/18, D.________ 4/9 und E.________ 1/9.