Per 31. Dezember 2014 bestand das „Umlaufvermögen“ in drei Bankkonten mit einem Saldo von CHF 153‘922.60 (E. II, 4.1.2); davon ist der Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaft in AD.________ in Abzug zu bringen, der E.________ zugewiesen wurde. Dem Fahrzeug Audi kommt derzeit kein Wert mehr zu. Dazu kommen Wertschriften im Gesamtbetrag von CHF 7‘350.00 (E. II, 4.1.3). Insgesamt erhielt sie aus der Erbschaft Umlaufvermögen im Wert von insgesamt CHF 88‘336.00. B.________ und C.________ schulden der Erbengemeinschaft wegen den ihnen vom Erblasser gewährten Darlehen CHF 150‘000.-. Die von A.________ gegen die Erbengemeinschaft geltend Kantonsgericht KG Seite 101 von 114