Sodann wurde G.________ sel. das Gebäude Vers.-Nr. acacac mit dazugehörigen Umschwung von ca. 2400 m2 zugewiesen. Der Erblasser ordnete an, Wohnhaus und Umschwung von Grundpfandschulden zu befreien und setzte den Anrechnungswert auf CHF 450‘000.- fest (Ziff. 4.8 der letztwilligen Verfügung).