Der Erblasser hat in der letztwilligen Verfügung seiner Ehegattin die Liegenschaft Art. ababab GB Q.________ zu einem Anrechnungswert von CHF 481‘900.- (inklusive des damit dinglich gebundenen Miteigentumsanteils an der Anmerkungsparzelle Art. bwbwbw GB Q.________) zu Alleineigentum zugewiesen. Der Erblasser bestimmte, seiner Ehefrau solle nach Abzug der Hypothekarschulden ein Wert von netto CHF 131'900.- angerechnet werden (Ziff. 4.5 der letztwilligen Verfügung); die Hypothek betrug und beträgt CHF 350‘000.-. Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt gemäss Schatzung CHF 580‘000.-.