gegenüber E.________ eine Ausgleichungszahlung von je CHF 120‘725.55 zu leisten haben. B.________ und C.________ schulden der Erbengemeinschaft wegen den ihnen vom Erblasser gewährten Darlehen CHF 150‘000.-. Die von A.________ gegen die Erbengemeinschaft geltend gemachte Forderung von CHF 323‘144.- ist mit den von ihr geschuldeten Nutzungsentschädigungen von CHF 214‘888.- sowie ihrer Darlehensschuld gegenüber dem Erblasser von CHF 100‘000.- zu verrechnen. Die Erbengemeinschaft schuldet A.________ den Differenzbetrag von CHF 8‘256.-.