ananan (vormals yyy und zzz) auf die Werte CHF 16‘095.- und 2‘519.- geeinigt. A.________ erhält daher landwirtschaftliche Grundstücke durch Zuweisungen im Testament im Wert von CHF 985‘806.- (CHF 1‘224‘989.00 - CHF 529‘000.00 + 84‘578.00 + 118‘208.00 + 68‘417.00 + 16‘095.00 + 2‘519.00). Aufgrund ihrer Investitionen, die sie in das Bauernhaus getätigt hat, hat die Berufungsklägerin A.________ eine Forderung gegen die Erbengemeinschaft von CHF 323'144.-, welche mit den von ihr der Erbengemeinschaft geschuldeten Nutzungsentschädigungen von CHF 214‘888.- sowie dem ihr gewährten Darlehen vom Erblasser in Höhe von CHF 100‘000.- zu verrechnen ist. Die Erbengemeinschaft schuldet A.___