Der im Testament durch den Erblasser festgesetzte Anrechnungsbetrag für Grundstücke in X.________ ist zu hoch, gemäss Schatzung (act. 257b, Beilage 159) beträgt der Wert dieser Liegenschaft CHF 84‘578.-. Folglich ist auf diesen Wert abzustellen. Gleiches gilt für die Werte der landwirtschaftlichen Grundstücke Art. nnn und ppp GB Q.________, welche gemäss Schatzung CHF 118‘208.- und 68'417.- betragen. Die Parteien haben sich für die Waldparzellen Art. ananan (vormals yyy und zzz) auf die Werte CHF 16‘095.- und 2‘519.- geeinigt.