___) folgendermassen: Für das neugebildete Grundstück Art. alalal GB Q.________ CHF 800‘000.- und für das um Art. alalal verkleinerte Grundstück Art. akakak GB Q.________ CHF 1‘224‘989.-, auch mit dem Teilungsverbal erklärten sich die Parteien einverstanden (act. 455). Auf diese Werte ist somit abzustellen. Die Berufungsbeklagte A.________ schuldet der Erbengemeinschaft CHF 100‘000.- wegen des ihr vom Erblasser gewährten Darlehens. Zudem schuldet sie der Erbengemeinschaft für die Nutzung der Einliegerwohnung AF.________ (CHF 37‘800.00), der Liegenschaft AG.________ (CHF 138‘357.00) eine Entschädigung und für die AH.________ einen Pachtzins (CHF 38‘731.00).