Die Behörde für Grundstückverkehr erteilte die Bewilligung, das auf dem Grundstück mmm GB Q.________ stehende Wohnhaus Vers.-Nr. acacac mitsamt 2‘400m2 Umschwung abzuparzellieren. Das verbleibende Grundstück Art. akakak (ehemals mmm) und das neue Grundstück Art. alalal (ehemals Vers.-Nr. acacac) GB Q.________ wurden getrennt. Es wurde zudem festgestellt, dass das Grundstück Art. alalal (Einfamilienhaus, Platz, Garten, Wiese, 2‘400m2) GB Q.________ dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht nicht unterstellt sei (act. 434 ff.). Die Parteien einigten sich auf die Werte der neuen Grundstücke (per Valuta Todestag F.________) folgendermassen: