werden, dass der Erblasser die Kläger C.________ und B.________ begünstigen wollte. Gegenüber G.________ sel. haben die Kläger B.________ und C.________ nicht auszugleichen, soweit es die beiden Grundstücke Art. asasas und Art. aoaoao betrifft, hat diese im Abtretungsvertrag doch ausdrücklich erklärt, sie verzichte auf einen Ausgleich, sollte ihr Pflichtteil durch den Abtretungsvertrag verletzt werden.