- der Art. aoaoao (neue Fläche von … m2) an Herrn B.________ zu Fr. 1'407'000.-- (Eine Million-vierhundert-sieben-tausend Franken), ---------------------------------------------- Die obigen Anrechnungswerte werden durch die Parteien aufgrund folgender Daten berechnet: …… Die Uebernehmer haben diesen Betrag spätestens anlässlich der Teilung des künftigen Nachlasses ihres Vaters gegenüber ihren späteren Miterben zur Ausgleichung zu bringen, wobei als Berechnungsgrundlage der jeweilige, heute aufgrund der vorbeschriebenen Parzellierung erworbene Grundstücksteil jedes Uebernehmers gilt. Demnach tätigen: