Die Rechtsprechung hat schliesslich erkannt, dass die Erben auch für die Schulden der fortgesetzten Erbengemeinschaft, die nicht in unmittelbarerem Zusammenhang mit dem Ableben des Erblassers und dem Liquidationszweck der Erbengemeinschaft stehen, solidarisch haften. Die Veränderung Nachlass während der Erbengemeinschaft wurde – soweit unter den Parteien streitig – im I. Kapitel behandelt; nachfolgend werden die Ergebnisse zusammengefasst. 4. Zusammensetzung der Erbschaft im Zeitpunkt der Erbteilung (31. Dezember 2014)