Während der Pflichtteil von G.________ sel. CHF 1‘978‘170.30 beträgt, wurden ihr durch das Testament Grundstücke und Vermögenswerte von insgesamt CHF 696‘946.05 zugewiesen, doch davon sind die mit dem Ableben des Erblassers verbundenen Schulden von insgesamt CHF 256‘762.35 in Abzug zu bringen, so dass sie durch das Testament mit lediglich CHF 440‘183.70 bedacht wurde. Dadurch wurde ihr Pflichtteil offensichtlich verletzt (CHF 1‘537‘986.60), doch wie bereits erwähnt, verzichtete sie gegenüber den Berufungsklägern auf einen Herabsetzungsanspruch. d) Ausrichtung der Vermächtnisse Kantonsgericht KG Seite 84 von 114