Sodann wurde G.________ sel. das Gebäude Vers. Nr. acacac mit dazugehörigen Umschwung von ca. 2400m2 zugewiesen. Der Erblasser ordnete an, Wohnhaus und Umschwung von Grundpfandschulden zu befreien und setzte den Anrechnungswert auf CHF 450‘000.- fest (Ziff. 4.8 der letztwilligen Verfügung).