cc) Mit Testament vom 14. September 1999 hat der Erblasser den Anrechnungswert der A.________ zugewiesenen landwirtschaftlichen Grundstücke in Q.________, unter Berücksichtigung der bereits durch sie getätigten Investitionen in Höhe von ca. CHF 400‘000.-, auf CHF 800‘000.- abzüglich der darauf lastenden Hypothekarschuld, welche sich auf CHF 529'000.- beläuft, festgesetzt.