Damit diese Steuerforderung fristgemäss beglichen werden kann, werde ich anstelle meines Sohnes, Herrn E.________ den entsprechenden Betrag von Fr. 174'278.– bezahlen, wobei diese Leistung meinem Sohn E.________ als ausgleichungspflichtiger Erbvorempfang angerechnet wird. 5. Wie bereits oben in Ziffer 4.12 erwähnt wurde, sind vorab vor der Verteilung meines Nachlassvermögens sämtliche im Zeitpunkt meines Ablebens bestehenden Verpflichtungen (Erbschaftspassiven, wie Ablebenskosten, laufende Rechnungen usw.) mit den vorhandenen Aktiven (Wertschriftenvermögen) meines künftigen Nachlasses zu begleichen. b) Pflichtteile