Damit diese Steuerforderung fristgemäss beglichen werden kann, werde ich nun anstelle meiner Tochter, Frau D.________ den entsprechenden Fehlbetrag, nach Abzug, der durch die übrigen Aktionäre geleistete Betrag, im Umfang von Fr. 325'722.– bezahlen, wobei diese Leistung meiner Tochter D.________ als ausgleichungspflichtiger Erbvorempfang angerechnet wird.