Ich stelle fest, dass ich zusammen mit meiner Ehegattin, Frau G.________, im Jahre 1996 verschiedene Aktien der AV.________ AG an meine Kinder im Rahmen von Erbvorempfängen abgetreten habe, wobei sich die Aktien zuvor je zur Hälfte im Eigentum meiner Ehegattin und mir befunden haben. Demnach wird die erbvorempfangsweise Abtretung einer Aktie hier jeweils nur zur Hälfte berücksichtigt. Der Wert einer Aktie der in der Zwischenzeit aufgelösten Gesellschaft betrug im Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft Fr. 84'000.– pro Aktientitel. Empfänger der Aktien: Anzahl: Anrechnungswerte: - D.________ (½ von) 17 Fr. 714'000.–