4.11 Liegenschaft Art. rrr GB Q.________ (CB.________), Zuweisung, an Sohn E.________: Die Liegenschaft Art. rrr in Q.________ mit dem darauf befindlichen Zweifamilienhaus (genannt "CB.________") soll nach meinem Ableben meinem Sohn E.________ zum Anrechnungswert von brutto Fr. 600'000.– (sechshundert-tausend Franken) zu Alleineigentum zugewiesen werden. Die darauf lastenden Hypothekarschulden von Fr. 250'000.– sind dem Liegenschaftsübernehmer als neuen Schuldner zu überbinden, so dass ein Nettoanrechnungswert von Fr. 350'000.– resultiert. 4.12 Umlaufvermögen, Wertschriften, Zuweisung an Ehegattin, Frau G.________: