Die Ferienwohnung im BZ.________, die sich im Haus "CA.________" in AD.________ befindet, soll nach meinem Ableben meinem Sohn, E.________, zu Alleineigentum zugewiesen werden, wobei ein Anrechnungswert von brutto Fr. 100'000.– (einhundert-tausend Franken) festgelegt wird. Die darauf lastenden Hypothekarschulden von Fr. 50'000.– werden meinem Sohn E.________ als neuen Schuldner überbunden. Diese Hypothekarverpflichtung ist vom Anrechnungswert in Abzug zu bringen, so dass in der Folge ein Nettoanrechnungswert von Fr. 50'000.– für die Ferienwohnung anwendbar ist. Kantonsgericht KG Seite 77 von 114