- für die Grundstücke in BK.________ (Gemeinde X.________) wird ein Anrechnungswert von Fr. 250'000.– (zweihundert-fünfzigtausend Franken), abzüglich Hypothekarschulden von Fr. 27'000.–, festgelegt. 4.10 Eigentumswohnung in AD.________ (BZ.________), GBBl. Nr. ........................... Zuweisung an Sohn E.________: