Das Wohnhaus Vers. Nr. acacac (Villa und Garage inklusive Umschwung von ca. … m2), das sich derzeit noch auf Grundstück Art. mmm GB Q.________ befindet, ist vom landwirtschaftlichen Bereich abzutrennen, da diese Villa ausschliesslich Wohnzwecken dient und für die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Heimwesens nicht notwendig ist. Dieses Wohnhaus mit dem dazugehörigen Umschwung soll auf mein Ableben hin meiner Ehegattin, Frau G.________ zu Alleineigentum zugewiesen werden. Die Liegenschaft ist von allenfalls darauf lastenden Grundpfandschulden zu befreien und wird meiner Ehefrau zum Übernahmewert von Fr. 450'000.– (vierhundert-fünfzig-tausend Franken), auf Anrechnung an ihren Erbteil