Hypothekarschulden werden dem Liegenschaftsübernehmer als neuen Schuldner überbunden, wobei gleichzeitig die AA.________ AG, von der bisherigen Schuldpflicht zu befreien ist. Mein Enkel L.________ erhält somit nach Abzug der Hypothekarschulden einen Wert von netto Fr. 91'050.– zugewiesen, der auf Grund der frei verfügbaren Quote weder durch L.________ noch durch seinen Vater, E.________ ausgleichungspflichtig ist. 4.8 Wohnhaus in Q.________ (Villa, Vers. Nr. acacac), Zuweisung an Ehegattin, Frau G.________: