Auf mein Ableben hin bestimme ich letztwillig, dass diese Liegenschaft Art. bububu GB Q.________ (inklusive der damit dinglich gebundenen Miteigentumsanteile an den Anmerkungsparzellen Art. bwbwbw und bybyby GB Q.________) meinem Enkel, L.________, Sohn des E.________, in Q.________, zum Übernahmewert von insgesamt Fr. 541'050.– (fünfhundert-ein-und-vierzigtausend-nullhundert-fünfzig Franken) zu Alleineigentum zugewiesen werden soll. Die im Zeitpunkt der Erbgangseröffnung bestehenden Kantonsgericht KG Seite 76 von 114