Meine Enkelin K.________ erhält somit nach Abzug der Hypothekarschulden einen Wert von netto Fr. 136'450.– zugewiesen, der auf Grund der frei verfügbaren Quote weder durch K.________ noch durch ihren Vater, E.________ ausgleichungspflichtig ist. 4.7 Grundstück Art. bububu GB Q.________ (Fläche von … m2), Zuweisung an Enkel, L.________: Auf diesem Grundstück habe ich vor kurzem ein Wohnhaus erstellt, das ich als Haus bezeichne. Auf dieser Liegenschaft lasten Hypothekarschulden im Kapitalbetrag von Fr. 450'000.–.