Meine Ehefrau G.________ erhält somit nach Abzug der Hypothekarschulden einen Wert von netto Fr. 131'900.– zugewiesen, der auf ihren gesetzlichen Erbanspruch anzurechnen ist. 4.6 Grundstück Art. btbtbt GB Q.________ (Fläche von … m2), Zuweisung an Enkelin K.________: Auf diesem Grundstück habe ich vor kurzem ein Wohnhaus erstellt, das ich als Haus C bezeichne. Auf dieser Liegenschaft lasten Hypothekarschulden im Kapitalbetrag von Fr. 350'000.–.