Mein Enkel J.________ erhält somit nach Abzug der Hypothekarschulden einen Wert von netto Fr. 95'600.– zugewiesen, der auf Grund der frei verfügbaren Quote weder durch J.________ noch durch seinen Vater, C.________ ausgleichungspflichtig ist. 4.5. Grundstück Art. ababab GB Q.________ (Fläche von … m2), Zuweisung an Ehegattin, Frau G.________: Auf diesem Grundstück habe ich vor kurzem ein Wohnhaus erstellt, das ich als Haus bezeichne. Auf dieser Liegenschaft lasten Hypothekarschulden im Kapitalbetrag von Fr. 350'000.–.