Mit letztwilliger Verfügung vom 14. September 1999, verurkundet von Notar H.________, setzte F.________ sel. alle seine gesetzlichen Erben auf den Pflichtteil, traf verschiedene erbrechtliche Anweisungen und erliess Teilungsvorschriften. Darüber hinaus vermachte er seiner Enkelin und den beiden Enkeln je ein bebautes Grundstück. Das Testament hat folgenden Wortlaut: LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN: Zur Regelung meines Nachlasses verfüge ich letztwillig wie folgt: 1. Ich widerrufe hiermit allfällige frühere Verfügungen von Todes wegen. 2. Auf meinen künftigen Nachlass findet das Schweizerische Privatrecht (Erbrecht) Anwendung.