Bundesgericht am 29. März 2006 bestätigt. Kantonsgericht KG Seite 67 von 114 Mit Diktat zuhanden des Protokolls der Gerichtsverhandlung vom 5. April 2005 beantragten die Berufungsbeklagten die Zuweisung der Grundstücke Art. mmm, nnn, ooo und ppp GB Q.________ an D.________ zum doppelten Ertragswert (act. 111/2) und mit ergänzender Rechtsschrift vom 21. April 2008 beantragten sie zusätzlich die Zuweisung der Art. ttt, uuu, vvv und www GB der Gemeinde X.________ an D.________ zum doppelten Ertragswert (act. 207/2). Ihre Zuweisungsbegehren begründeten sie jedoch nicht mit der Ungültigkeit der gegen die Bestimmungen des BGBB verstossenden Klauseln des Testaments.