Wie bereits erwähnt, dient der Zuweisungsanspruch an einem landwirtschaftlichen Grundstück der Förderung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Gewerbe bzw. der Verbesserung bestehender landwirtschaftlicher Gewerbe. Es ist nicht einzusehen, weshalb nur Betriebe in Alleineigentum in den Genuss strukturpolitischer Förderung kommen sollten.