der Zukunft sollen den Bauern bessere Bedingungen verschaffen werden. Der Zuweisungsanspruch an einem landwirtschaftlichen Grundstück dient der Förderung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Gewerbe bzw. der Verbesserung bestehender landwirtschaftlicher Gewerbe. Mit dem Zuerwerb können bestehende Betriebe vergrössert werden, dadurch kann die bestehende Infrastruktur besser ausgelastet werden. Art. 21 BGBB liegen strukturpolitische Erwägungen und nicht der Schutz des Selbstbewirtschafters zugrunde (BBl 1988, S. 1001; BENNO STUDER, a.a.O., Art. 21 N 2).