Die Feststellungsverfügung gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, von der Behörde eine verbindliche Auskunft über eine individuelle und aktuelle Rechtsfrage vor dem Hintergrund eines konkreten Tatbestands zu erhalten. Die Feststellungsverfügung schafft somit einerseits Rechtssicherheit und dient andererseits der Verfahrensökonomie. Sie verändert die Rechtsstellung eines Einzelnen nicht, sondern ist eine Art der Auskunftserteilung mit den Wirkungen einer Verfügung, sie kann auf dem Rechtsmittelweg angefochten werden und wird bei unterbliebener Anfechtung bzw. nach Ausschöpfung des Rechtsmittelwegs formell rechtskräftig.