Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann von der Bewilligungsbehörde insbesondere feststellen lassen, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück dem Realteilungsverbot, dem Zerstückelungsverbot, dem Bewilligungsverfahren oder der Belastungsgrenze unterliegt oder ob der Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks bewilligt werden kann (Art. 84 BGBB). Die Feststellungsverfügung gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, von der Behörde eine verbindliche Auskunft über eine individuelle und aktuelle Rechtsfrage vor dem Hintergrund eines konkreten Tatbestands zu erhalten.