Erst ab diesem Zeitpunkt sei es im Verfahren konkret um die Teilung gegangen. Um eine rationelle Fortführung des Verfahrens gewährleisten zu können, seien auf den Zeitpunkt der Verhandlung hin nicht nur neue Tatsachen behauptet, sondern auch bereits die Rechtsbegehren sachdienlich ergänzt Kantonsgericht KG Seite 57 von 114