Gestützt auf Seite 5 des Dokuments sei davon auszugehen, dass den auf dieser Seite genannten Zahlen auch die zugepachteten Parzellen ppp, ooo, mmm und N.________ zugrundeliegen würden. Erfasst sei somit der ganze Betrieb von BL.________ und nicht lediglich Teile davon. Sie führen aus, das Schreiben des Amtes für Landwirtschaft vom 20. Oktober 2008 äussere sich nur zur Frage der Standardarbeitskraft, daraus liesse sich nicht ableiten, ob die weiteren Wesenselemente des Gewerbebegriffs erfüllt seien, wozu Wirtschafts- und Wohngebäude gehörten. Diese zweite Voraussetzung habe das Gericht offensichtlich übersehen und keine Abklärungen dazu getroffen.