Die von den Berufungsbeklagten eingereichte offizielle Agrardatenerhebung 2008 vom 14. November 2008 (act. 251/155) sei unvollständig, enthalte sie doch nur 3 von 16 Seiten. Es entgehe den Berufungsklägern, was dem Gericht vorenthalten worden sei. Dem Dokument lasse sich nicht mit zuverlässiger Sicherheit entnehmen, wie es zur Standarbeitskraft-Zahl von 1.353 komme. Ausserdem würden die Angaben über die bewirtschafteten Flächen fehlen, obwohl dies neben der Art der Bewirtschaftung der entscheidende Faktor sei. Gestützt auf Seite 5 des Dokuments sei davon auszugehen, dass den auf dieser Seite genannten Zahlen auch die zugepachteten Parzellen ppp, ooo, mmm und N._____