1,09556 Standartarbeitskräfte nötig. Das Amt hält in seiner Bestätigung ausdrücklich fest, dass bei der Berechnung lediglich die drei Parzellen Art. bmbmbm, bnbnbn und bobobo, die im Eigentum der Eheleute standen, berücksichtigt wurden (act. 251/156). Die von BL.________ hinzugepachteten Grundstücke wurden nicht berücksichtigt. Dies im Gegensatz zur Bestätigung des gleichen Amtes vom 28. November 2008, wo die Standartarbeitskräfte unter Berücksichtigung der hinzugepachteten landwirtschaftlichen Grundstücke auf 1,353 festgelegt wurden (act. 251/155). Aufgrund der obigen Ausführungen kann daher festgehalten werden, dass die Beklagte D._____