GB der Gemeinde Q.________ ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB darstellen, d.h. ob eine Gesamtheit von landwirtschaftlichen Grundstücken, Bauten und Anlagen gegeben ist, die als Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion dient und zu deren Bewirtschaftung, wenn sie landesüblich ist, mindestens eine Standartarbeitskraft nötig ist. Gemäss Bestätigung des Amtes für Landwirtschaft vom 20. Oktober 2008 sind für die Bewirtschaftung der im Zeitpunkt der Geltendmachung des Zuweisungsrechts im Miteigentum der Eheleute D.________ und BL.________ stehenden Liegenschaften 1,09556 Standartarbeitskräfte nötig.