Zerstückelungsverbotes die Grundstücke unter den Erben aufgeteilt werden, sofern die Erben einen Zuweisungsanspruch gemäss Art. 21 Abs. 1 BGBB besitzen (Meyer, a.a.O., S. 117). Eine die Zuweisungsregeln des BGBB missachtende Verfügung ist rechtswidrig. Sie ist nicht nichtig, sondern muss mit der Ungültigkeits- bzw. Herabsetzungsklage angefochten werden (Studer, BGBB-Kommentar, N 23 zu Art. 19 BGBB; Studer, Erbrecht Praxiskommentar, N 10 zu Art. 19 BGBB). Vorliegend ist unbestritten, dass die Klägerin A.________ nicht Eigentümerin eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist.