sollte sich die Hypothekarschuld in der Zwischenzeit aufgrund der neuen, durch den kürzlichen Brandfall notwendigen Investitionen, welche nicht durch die kant. Gebäudeversicherung getragen werden, verändern, ist zur Berechnung des Nettoübernahmewertes die effektive Hypothekarverpflichtung zu berücksichtigen. - für die Grundstücke in BK.________ (Gemeinde X.________) wird ein Anrechnungswert von CHF 250'000.– (zweihundert-fünfzigtausend Franken), abzüglich Hypothekarschulden von CHF 27'000.–, festgelegt.