- für das landwirtschaftliche Heimwesen in Q.________ wird, unter Berücksichtigung der bereits durch meine Tochter A.________ getätigten Investitionen in Höhe von ca. CHF 400'000.–, ein Anrechnungswert von CHF 800'000.– (achthundert-tausend Franken), abzüglich der darauf lastenden Hypothekarschuld von CHF 230'000.–, demnach ein Nettoübernahmewert von CHF 670'000.– festgelegt; sollte sich die Hypothekarschuld in der Zwischenzeit aufgrund der neuen, durch den kürzlichen Brandfall notwendigen Investitionen, welche nicht durch die kant.