d) In ihren im zweitinstanzlichen Verfahren eingereichten Rechtsschriften haben die Berufungskläger die von der Vorinstanz festgesetzte Entschädigungsforderung der Erbengemeinschaft gegen A.________ wegen der Nutzung des Bauernhauses AG.________ mit keinem Wort gerügt. In der Berufungs- und der Anschlussberufungsschrift vom 15. Februar bzw. Kantonsgericht KG Seite 48 von 114