bb) Die Berufungskläger werfen der Vorinstanz vor, zur Frage einer allfälligen Abgeltung nicht Beweis geführt zu haben. Sie sei dazu auch nicht angehalten worden, da die Parteien keine entsprechenden Anträge – namentlich zur Höhe eines allfälligen Pachtzinses - gestellt hätten. Die Berufungsbeklagten hätten beantragt, es sei eine Forderung „pro memoria“ im Nachlass einzusetzen. Dadurch hätten sie, wenn auch mit einer anderen Begründung, die Aussagen der Berufungsklägerin anerkannt, wonach nach Bezahlung des Hirten, der Steuern, Abgaben und Versicherungen nichts geblieben sei.