_ vom 7. Juli 2007 ist vielmehr davon auszugehen, dass die Holzschlag-Entschädigung für die Verbauung BI.________ mit ihren Kostenanteilen am Projekt BH.________-/BI.________ verrechnet wurde (vgl. act. 208/128). Entsprechend ist keine entsprechende Forderung der Erbengemeinschaft gegenüber A.________ zu berücksichtigen“ (Urteil, S. 90 f.).