dies bis zum Tod des Vaters. Anschliessend hörte ich auf. Ich habe Miete dafür bezahlt. Ich kann dies beweisen. Nach dem Tod habe ich es nicht mehr benutzt, da ich nicht mehr arbeitete, entsprechend zahlte ich auch keine Miete mehr.“ Auf die Frage, wann sie die Möbel aus der Wohnung geholt habe, führt sie aus: „Es war nur Ghüder. Es waren sogar noch Sachen meiner Schwester dort. Sie hat auch keine Miete bezahlt, oder? Es ist nicht richtig, dass mich der Erbenvertreter dazu aufgefordert hat. Es handelt sich um eine blöde Frage“ (act. 252/5). An der Verhandlung des Zivilgerichts vom 17. Juni 2008 erklärte A.________, sie sei ungefähr im August 2005 wieder ins Bauernhaus eingezogen (act.